Scharfrichter

[622] Scharfrichter (Nachrichter), der amtliche Vollstrecker der gerichtlich verhängten Todesstrafe der Enthauptung; früher unterschieden S. und Henker, insofern letzterer die entehrenden Todesstrafen (Hängen, Rädern, Verbrennen, wie auch die Folterung) zu vollziehen hatte.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 622.
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