[654] Schrauben, Bestandteile von Maschinen und Geräten, dienen zur Herstellung lösbarer Verbindungen (Verbindungs-S., Befestigungs-S.), zur Ausübung von Druckkräften (Druck-S.), zur Übertragung von Bewegungen (Bewegungs-S.) u.a. Die S. besteht aus der Schraubenspindel oder Schraubenholzen und der sie drehbar umschließenden Schraubenmutter; der Bolzen trägt am Ende in der Regel einen Kopf [Abb. 1665; b Bolzen, k Kopf, m Mutter]. Das Profil des Schraubengewindes, welches überall in demselben Winkel aufsteigt, ist bei der scharfgängigen S. ein Dreieck [Abb. 1666 a], bei der flachgängigen S. ein Rechteck [b]. Die Größe, um welche das Gewinde bei einem vollen Umgang der S. in Richtung der Schraubenachse fortrückt, heißt Steigung (Steighöhe, Ganghöhe). Der Kopf und die Schraubenmutter sind außen meist sechskantig, öfters auch vierkantig; zum Anziehen schwerer S. dient der Schraubenschlüssel (s.d.); zum Anziehen mit der Hand macht man Flügelmuttern (s. unter Feilkloben [Abb. 563]). Das selbsttätige Lösen von Befestigungs-S. wird durch Schraubensicherungen verhindert; am meisten durch einen über der Mutter durch den Bolzen geschlagenen Splint (Spließstift) oder durch eine auf demselben Bolzen fest angezogene zweite Mutter (Stell-, Gegen- oder Kontermutter). Holz-S. (zur Befestigung in Holz) haben schwach konischen Bolzen [Abb. 1667]; ihr Kopf hat einen Schlitz zum Anziehen mittels des Schraubenziehers. S. ohne Ende, s. Zahnräder [Abb. 1979 c]. Über die Schiffs-S. s. Schraubenpropeller.