Seenot

[680] Seenot, im seerechtlichen Sinne jede bei der Seeschiffahrt das Seeschiff oder dessen Ladung bedrohende Gefahr, welche durch die eigenen Kräfte des Schiffs oder seiner Mannschaft nicht mehr abgewendet werden kann.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 680.
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