[682] Seezeichen, Schiffahrtszeichen, dienen zur Kenntlichmachung des Fahrwassers; feste: Leuchttürme, Baken (s.d.), Pricken; schwimmende: Feuerschiffe, Treibbaken, Tonnen oder Bojen (s.d.). Sie sind, durch Form, Farbe und Aufschrift unterschieden, in den Seekarten und besondern Verzeichnissen eingetragen.