Seezeichen

[682] Seezeichen, Schiffahrtszeichen, dienen zur Kenntlichmachung des Fahrwassers; feste: Leuchttürme, Baken (s.d.), Pricken; schwimmende: Feuerschiffe, Treibbaken, Tonnen oder Bojen (s.d.). Sie sind, durch Form, Farbe und Aufschrift unterschieden, in den Seekarten und besondern Verzeichnissen eingetragen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 682.
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