[684]Seigern, Abseigern, im Hüttenwesen das Ausschmelzen einer leichtflüssigen Substanz aus einer schwerflüssigen bei einer den Schmelzpunkt der letztern nicht erreichenden Temperatur.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 684.