Seitengewehr

[685] Seitengewehr, an der Seite getragene blanke Waffe, wie Degen, Säbel, Pallasch, Hirschfänger, Faschinenmesser; besteht aus Klinge und Griff oder Gefäß und einem zwischen beiden befindlichen Querteil, der Parierstange (oft mit Stichblatt, s.d.). Das Gefäß ist zum Schutz gegen Hieb meist mit einem Bügel oder Korb versehen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 685.
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