[685]Sekundánt (lat.), Beistand, Kampfgehilfe im Duell (s.d.). Er ist gleichfalls bewaffnet, um tätig eingreifen zu können, wenn der Gegner gegen die vereinbarten oder hergebrachten Duellregeln handelt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 685.