[688] Semstwo (Zemstvo, russ., »Landschaft«), russ. Kreis-und Gouvernementsvertretungen, ursprünglich bestehend aus gewählten Deputierten der Kreisgrundbesitzer, Stadt- und Dorfgemeinden, jetzt nur aus Deputierten des Adels einerseits und aller andern Wähler (außer den Bauern) anderseits gebildet (Semstwoordnung vom 12. Juni 1890).