Semstwo

[688] Semstwo (Zemstvo, russ., »Landschaft«), russ. Kreis-und Gouvernementsvertretungen, ursprünglich bestehend aus gewählten Deputierten der Kreisgrundbesitzer, Stadt- und Dorfgemeinden, jetzt nur aus Deputierten des Adels einerseits und aller andern Wähler (außer den Bauern) anderseits gebildet (Semstwoordnung vom 12. Juni 1890).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 688.
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