Bauer

[162] Bauer, jeder, der die Landwirtschaft auf einem kleinen Landgut (Bauerngut) als selbständiges Gewerbe betreibt. Früher hatte der B. in den meisten Ländern nur ein bedingtes Eigentum, war gutsuntertänig, zu Fronen und zahlreichen Abgaben verpflichtet und häufig sogar leibeigen. Man unterscheidet Groß-B., (Voll-B., Vollspänner, Hufner) mit Vier-, Drei-, Zweigespannen, und Klein-B. (Halb-B., Halbspänner, Halbhufner), welche ihr weniges Feld vielfach mit Kühen bestellen. Die Besitzer ganz kleiner Parzellen nennt man Kossäten, Büdner oder Häusler. – Vgl. Maurer (4 Bde., 1862-63), Schamberger (1891).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 162.
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