Seniorenkonvent

[689] [689] Seniōrenkonvent, im Deutschen Reichstag der aus den Delegierten der Fraktionen gebildete Ausschuß, der die Anzahl der Fraktionsvertreter in den Kommissionen etc. vereinbart; die Vereinigung der Delegierten der studentischen Korps (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 689-690.
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