Sequestration

[691] Sequestration (lat.), Zwangsverwaltung, die Anvertrauung eines in Streit befangenen Gegenstandes an einen Dritten (Sequester) zwecks Aufbewahrung und Verwaltung bis zur Herausgabe der Sache an den Berechtigten nach entschiedenem oder sonst erledigtem Rechtsstreit.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 691.
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