[700] Sicht, der Zeitpunkt, an welchem ein Wechsel (Sichtwechsel) seitens des Inhabers dem Bezogenen vorgelegt wird: zu sofortiger Zahlung, wenn der Wechsel »bei (auf) S.«, oder zum Akzept, wenn er einige Zeit »nach S.« zahlbar ist. (S. auch Kurzsichtiger Wechsel.)
Brockhaus-1911: Nach Sicht · Kurze Sicht · Auf Sicht
Meyers-1905: Sicht · Auf Sicht
Pierer-1857: Nach Sicht · Sicht · Kurze Sicht · Auf Sicht · In Sicht sein