[704]Signatär (frz.), Unterzeichner eines Vertrags; Signatärmächte, die Staatsregierungen, welche einen Staatsvertrag unterzeichnen und damit die Garantie für dessen Ausführung übernehmen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 704.