Signatär

[458] Signatär (franz.), Unterzeichner eines Vertrags etc., daher Signatarmächte, gemeinsame Bezeichnung für die Staaten, die einen völkerrechtlichen Vertrag unterzeichnen (signieren) und damit die Garantie für die Ausführung desselben übernehmen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 458.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika