[708]Simonīe, die Erwerbung oder Verleihung geistlicher Ämter durch Kauf etc., nach dem kanonischen Recht verboten; benannt nach Simon (s.d.) dem Magier. – Vgl. Leinz (1902).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 708.