Simonie

[117] Simonie (Simonitische Ketzerei), nach der mittelalterlichen Ansicht die Sünde, welche derjenige begeht, der mit geistlichen Gütern einen Erwerb treibt. Benannt von Simon dem Magier (Apostelgeschichte 8,14 ff.), welcher die Gabe des Heiligen Geistes von den Aposteln erkaufen wollte (s. Simon 22). Im Mittelalter wurde die S. bes. in der Weise ausgeübt, daß man die Bisthümer u. die niederen Kirchenämter für Geld verkaufte, daselbst versteigerte. Nachdem die Päpste Leo IX. u. Victor II. dagegen aufgetreten waren, verbot Gregor VII. die S. auf einer Synode zu Rom 1075, indem er die Laien, welche ein Kirchenamt verlieben, u. die Kleriker, welche es von ihnen annahmen, mit dem Kirchenbann bedrohete, doch konnte dadurch der S. nicht gesteuert werden, u. sie war vor der Reformation für die Päpste eine Quelle reicher Einkünfte. Das protestantische Kirchenrecht hat sich ebenfalls gegen die S. erklärt, u. die Kirchenpatrone, welche sich derselben schuldig machen, verlieren das Patronatrecht. Dies geschieht bes. bei der sogenannten confidentiellen S., wenn Jemand einem Andern ohne Bewilligung der rechtmäßigen Behörde eine Pfründe verschafft,[117] verleiht od. abtritt, unter der Bedingung, daß ihm davon ein Theil der Einkünste zukomme, od. die Pfründe selbst in der Folge wieder überlassen werde; vgl. Amtsverbrechen II. A).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 117-118.
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