Sperrgut

[738] Sperrgut, im Postverkehr ein Paket unter 10 kg, das in irgendeiner Ausdehnung 11/2 m überschreitet, oder überhaupt Güter, auch Frachtgüter (sperrige Güter) im Eisenbahnverkehr, die bei geringem Gewicht unverhältnismäßig großen Raum einnehmen; für sie wird Porto (um die Hälfte) und Frachtsatz erhöht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 738.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika