Sperrgut

[720] Sperrgut, Frachtgüter, die im Verhältnis zu ihrem Gewicht ungewöhnlich viel Raum ein nehmen. Auf den Eisenbahnen wird bei Aufgabe als Stück- (Eil- oder Fracht-) gut die Fracht für das um 50 Proz. erhöhte wirkliche Gewicht, mindestens für 30 kg berechnet. Die Fracht für gebrauchte leere Fässer, Körbe, Kisten etc. wird nach dem halben Gewicht berechnet. Im Postverkehr zahlen Güter von mehr als 1:0,5 m oder von 1,5 m in irgendeiner Ausdehnung, wenn sie weniger als 10 kg wiegen, ein um die Hälfte erhöhtes Porto.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 720.
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