[745] Sprenggeschosse, Explosionsgeschosse, Geschosse für Feuerwaffen, die am Ziel oder in dessen Nähe durch eine Sprengladung in ihrem Innern zum Springen gebracht werden (Brisanz- oder Sprenggranaten, Schrapnells). S. für Handfeuerwaffen dürfen nach der Petersburger Konvention von 1868 nicht mehr verwendet werden.