Sprenggeschosse

[745] Sprenggeschosse, Explosionsgeschosse, Geschosse für Feuerwaffen, die am Ziel oder in dessen Nähe durch eine Sprengladung in ihrem Innern zum Springen gebracht werden (Brisanz- oder Sprenggranaten, Schrapnells). S. für Handfeuerwaffen dürfen nach der Petersburger Konvention von 1868 nicht mehr verwendet werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 745.
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