[756] Handfeuerwaffen, kleine Feuerwaffen, Kleingewehr, Feuerwaffen, die von einem Mann ohne Unterlage gebraucht werden können. Man unterscheidet zweihändige H. (Infanteriegewehre, Büchsen, Stutzen, Jagdgewehre, Karabiner) und einhändige H. (Pistole, Terzerol, Revolver). Hauptteile einer H. sind: Lauf (mit Visiereinrichtung), Verschluß, Schaft und die zur Verbindung dieser Teile untereinander bestimmte Garnitur oder der Beschlag. Bei Mehrladern kommt dazu noch die Mehrladevorrichtung. Bei gezogenen H. ist der Lauf mit Zügen (s.d.) versehen; glatte H. sind ohne solche. Je nachdem die Ladung an der Mündung oder am hintern Ende des Laufes eingeführt wird, heißen sie Vorder- oder Hinterlader. H., die nach jedem Schuß geladen werden müssen, heißen Einzellader, solche mit einer Einrichtung zur Aufnahme mehrerer Patronen Mehrlader (Magazin-, Repetiergewehre; Revolver). Die ältesten H. stammen aus dem 14. Jahrh. Bei ihnen wurde die Pulverladung durch eine einfache Lunte entzündet. Im 15. Jahrh. wurde das Luntenschloß erfunden, dem das 1517 in Nürnberg erfundene Radschloß und dann das Schnappschloß folgten. Daraus entwickelte sich das Batterie- oder Feuersteinschloß (1640 zuerst in Frankreich). 1819 kamen die Zündhütchen und damit das Perkussionsschloß in Gebrauch. 1836 wurde durch Dreyse das erste gezogene Hinterladegewehr, das sog. Zündnadelgewehr, konstruiert. Hierbei wurde die Patrone durch einen Nadelbolzen (Zündnadel), der später durch den Schlagbolzen ersetzt wurde, entzündet. Nach Erfindung der Metallpatronenhülsen (bisher Papierhülsen) war die Konstruktion von Repetiergewehren ermöglicht. Solche wurden nach Erfindung des rauchlosen Pulvers in den meisten Heeren eingeführt. Das Kaliber der H. wurde mit Einführung der Mehrlader stark vermindert (in Italien bis 6,5 mm). [Tafel: Kriegswesen II.] – Vgl. Thierbach (1886-89), Wille (1893, 1894, 1896, 1897, 1900, 1902), Kaisertreu (1902), Marschner, »Handbuch der Waffenlehre« (1895-98).