[748]Staatshoheit, s.v.w. Staatsgewalt (s. Staat) oder die in ihr enthaltenen Herrschaftsrechte (s. Regal); je nach dem Inhalt und der Richtung der letztern bezeichnet man die S. als Gebiets-, Militär-, Gerichts-, Finanz- etc. Hoheit.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 748.