[448] Domänen (mittellat. domanĭum, vom lat. dominium, Herrschaftsgut), land- oder forstwirtschaftlich benutzte Grundstücke, die dem Staat oder dessen Oberhaupt, als solchem oder als Repräsentanten der Dynastie, zustehen; früher und auch jetzt noch Kammergüter genannt. Domaniāl, die D. betreffend; Domanialgut, Domänengut.