[750]Stadtkreis, in Preußen seit 1815 der nur aus einer Stadt bestehende Kreis (s.d.), dessen Geschäfte die städtischen Behörden und ein Stadtausschuß besorgen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 750.