[750]Stadtrat, städtische Kollegialbehörde, deren vollziehendes Organ der Magistrat (Bürgermeisteramt) ist; auch Bezeichnung des Magistratskollegiums und Titel seiner Mitglieder.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 750.