[764] Sterbekassen, Begräbnis-, Leichen-, Sterbeladen, genossenschaftliche Lebensversicherungen kleinsten Maßstabes, gewähren gegen Zahlung eines gewissen Betrags den Angehörigen eines versicherten Verstorbenen die Beerdigungskosten (Sterbegeld), höchstens aber 300-500 M; häufig mit Krankenkassen verbunden.