Sterbekassen

[764] Sterbekassen, Begräbnis-, Leichen-, Sterbeladen, genossenschaftliche Lebensversicherungen kleinsten Maßstabes, gewähren gegen Zahlung eines gewissen Betrags den Angehörigen eines versicherten Verstorbenen die Beerdigungskosten (Sterbegeld), höchstens aber 300-500 M; häufig mit Krankenkassen verbunden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 764.
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