[66] Angehörige, nach § 52 des Deutschen Strafgesetzbuchs alle Verwandten und Verschwägerten auf- und absteigender Linie, Adoptiv- und Pflegeeltern und -kinder, Ehegatten, Geschwister und deren Ehegatten und Verlobte. Den A. stehen im Strafrecht gewisse Privilegien zu.