[766]Steuereinheit, Simplum, der niederste (einfache) Steuersatz, der je nach Bedürfnis für ein Jahr nach Vereinbarung mit der Volksvertretung mehrfach erhoben wird.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 766.