Steuereinheit

[807] Steuereinheit, bei der Grundsteuer (s.u. Steuer S. 801) ein gewisses Maß, nach welchem die Steuerobjecte in der Weise abgeschätzt u. besteuert werden, daß, so vielmal dieses Maß nach der Abschätzung als bei einem Grundstück vorhanden anzunehmen ist, so vielmal auch der einfache Steuerbetrag (Steuersimplum) gezahlt werden muß. Solche S-en bildeten schon die alten Steuerschöcke, bei denen man meist nach dem Kaufwerthe ging, so daß von jedem Schock Groschen Werth die Steuer zu entrichten war. In der neueren Zeit aber, in welcher man bei den Abschätzungen rationeller den Reinertrag zu Grunde gelegt hat, bildet die S. ein gewisses Maß dieses Reinertrages, z.B. in Sachsen ein Drittelthaler, so daß ein Grundstück so viel S-en hat, als nach der Abschätzung Drittelthaler als Reinertrag desselben gewonnen werden können. Die Einrichtung der S-en ist in Verbindung mit einem sorgfältig erhaltenen Kataster (s.d.) das beste Mittel, die Grundsteuer auf eine gerechte Weise zu vertheilen, bes. auch beim Wachsen der Staatsbedürfnisse u. der damit sich ergebenden Nothwendigkeit einer Steuererhöhung diese schnell u. sicher vornehmen zu können.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 807.
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