[766] Steuervergehen, Finanzdelikte, die Vergehen, welche als für die Staatseinnahmen nachteilig unter Strafe gestellt sind; hierher gehört die Steuerdefraudation oder Steuerhinterziehung, das auf Verkürzung der Staatseinnahmen gerichtete Verhalten, und die Steuerkontravention, die sonstige, nur mit Ordnungsstrafe belegte Verfehlung gegen fiskalische Sicherungsvorschriften.