[776]Strandtrift, strandtriftige Gegenstände, die außer dem Falle der Seenot eines Schiffs von der See gegen den Strand getriebenen, besitzlos gewordenen Gegenstände.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 776.