Strandtrift

[776] Strandtrift, strandtriftige Gegenstände, die außer dem Falle der Seenot eines Schiffs von der See gegen den Strand getriebenen, besitzlos gewordenen Gegenstände.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 776.
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