Streikversicherung

[778] Streikversicherung, Versicherung der Arbeitgeber gegen die aus Streiks erwachsenden wirtschaftlichen Nachteile; Ende des 19. Jahrh. in Amerika aufgekommen und fast nur von Arbeitgeberverbänden auf Gegenseitigkeit betrieben.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 778.
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