[778]Streikversicherung, Versicherung der Arbeitgeber gegen die aus Streiks erwachsenden wirtschaftlichen Nachteile; Ende des 19. Jahrh. in Amerika aufgekommen und fast nur von Arbeitgeberverbänden auf Gegenseitigkeit betrieben.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 778.