[382] Telegramm- (griech.), Niederschrift einer an einen Abwesenden gerichteten Mitteilung, die mindestens zwei Wörter (Empfängername und Bestimmungsort) enthalten muß, meist jedoch aus Adresse, Text und Unterschrift besteht und die mittels in der Ferne wahrnehmbarer Zeichen wortgetreu übermittelt werden soll (Urschriftstelegramm oder aufgegebenes T.), oder in der Übermittelung begriffen ist (Durchgangstelegramm), oder den Bestimmungsort erreicht hat (Telegrammausfertigung oder angekommenes T.). Das Wort T. für telegraphische Depesche (Drahtnachricht) ist von dem Amerikaner E. P. Smith aus Rochester erfunden, sprachlich richtiger ist Telegraphēm, wie heute in Griechenland üblich. Ein T. kann in offener Sprache, d. h. allgemein verständlich in einer von den Telegraphenverwaltungen zugelassenen oder in geheimer Sprache (s. Geheimschrift) abgefaßt sein. Wegen der Telegramme mit besondern Angaben, z. B. D, RP, TC etc., und der Telegrammgebühren s. die Textbeilage zum Artikel »Telegraphentarif« sowie die Artikel »Brieftelegramme, Funkspruch, Preßtelegramme und Seetelegraphenanstalten«. Die Auslieferung der Telegramme in Form von gelochten Streifen für automatische Sender (s. Telegraph, S. 384) oder von billigen Telegrammkarten, die, nur eine bestimmte Wortzahl enthaltend, wie gewöhnliche Briefe ausgeliefert und nach der Abtelegraphierung ebenso bestellt werden, ist bis jetzt nicht zugelassen. Die Anwendung von Deckadressen (s. d.) ist neuerdings verboten worden. Die Urschriftstelegramme werden acht Monate aufbewahrt.