Temporalien

[818] Temporalĭen (lat.), die mit einem kirchlichen Amt verbundenen Einkünfte und weltlichen Rechte, im Unterschied von den Spiritualien (s.d.). Temporaliensperre, die Vorenthaltung des Gehaltes seitens des Staates gegenüber ungehorsamen Geistlichen (s. Brotkorbgesetz).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 818.
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