Temporalien

[433] Temporalien, die mit einem Kirchenamte ständig verbundenen Einkünfte desselben, das beneficium im engern Sinne. – T. sperre, die staatspolizeiliche Maßregel, einem Kirchenbeamten deßwegen, weil er eine mit seinen geistlich en Amtspflichten unvereinbarliche Verordnung des Staates nicht befolgt, sein Pfründeeinkommen mit Beschlag zu belegen und vorzuenthalten. Temporär, einstweilig; temporell, zeitlich, weltlich, vorübergehend; temporisiren, hinhalten, zögern, sich nach den Umständen richten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1857, Band 5, S. 433.
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