[849]Topp(Top), das oberste Ende eines aufrecht stehenden Gegenstandes, bes. der Mastbäume; über die Toppen flaggen, die Ausschmückung eines Schiffs mit Signalflaggen und Wimpeln bei einer festlichen Gelegenheit.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 849.