[688] Topp, 1) der Gipfel eines Berges od. Baumes; 2) das oberste Ende eines aufrechtstehenden Holzes u. dgl. Dinges, als: T. der Spannen od. Innhölzer,[688] T. der Bauchstücke, T. der Klüshölzer, T. der Heckstützen etc. An den Masten, welche eine Stenge tragen, ist es das Stück zwischen dem Eselshaupt u. den Seelinzen; bei den andern hingegen, welche keinen Aufsatz haben, ist es innen die oberste Spitze. Daher Toppauflanger, s.u. Inhölzer. Toppbrenner (Toppfeuer) so v.w. Elmsfeuer; 3) ein Haufen.
Adelung-1793: Topp, der · Topp
Meyers-1905: Vor Topp und Takel · Topp und Takel · Topp
Pierer-1857: Fall-Topp