[853]Totteilung, Grundteilung, Erbteilung, bei welcher alle gemeinsamen Rechte aufhören, ausgenommen die gegenseitige Anwartschaft der verschiedenen Geschlechtslinien.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 853.