[854]Tracheotomīe (grch.), Luftröhrenschnitt, chirurg. Eröffnung der Luftröhre und Einfügung einer Kanüle (s.d.) beim Eintritt von Erstickungsgefahr durch Krupp, Fremdkörper u.a., auch verbunden mit Spaltung des Ringknorpels des Kehlkopfes.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 854.