Unfallrente

[888] Unfallrente, die auf Grund der Unfallversicherung an den durch Unfall verletzten Versicherten oder dessen Hinterbliebenen zu gewährende Entschädigung [s. Beilage: Arbeiterversicherung].

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 888.
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