[888] Unfallverhütung, die Bestrebungen, die die in Industrie und Gewerbe beschäftigten Arbeiter vor Unfällen zu schützen suchen; die Vorschriften hierüber sind durch deutsches Reichsgesetz vom 6. Juli 1884 angeordnet und zur Durchführung der Unfallversicherung von den Berufsgenossenschaften zu erlassen. – Vgl. Platz (1889 u. 1890).