Verfall

[912] Verfall, der Zeitpunkt, mit welchem eine Berechtigung endigt oder eine Verpflichtung zu erfüllen ist. Von besonderer Bedeutung ist der V. beim Wechsel; der Tag, welcher im Wechsel als Zahlungstag bezeichnet ist, ist der Verfalltag. V., in der Medizin, s. Kollaps.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 912.
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