Wert bei Verfall

[546] Wert bei Verfall, in Wechseln vorkommende Klausel, die bedeutet, daß der Zins vom Verfalltag an in Rechnung zu stellen sei; »Wert heute« bedeutet, daß der Zins aus einem später fälligen Wechsel schon vom Verkaufstag an berechnet werden soll. Das in einem Wechsel enthaltene Zinsversprechen gilt als nicht geschrieben (Wechselordnung, Artikel 7).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 546.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: