[916] Versicherungswesen, die Gesamtheit der wirtschaftlichen Veranstaltungen, die zum Zwecke der Deckung von zufälligem und schätzbarem Vermögensbedarf getroffen werden und auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit beruhen. Gegenseitigkeit bedeutet hierbei eine Vielheit von Wirtschaften, die untereinander in der Weise in Verbindung stehen, daß, sei es bewußt oder unbewußt, die eine der andern zu Hilfe kommt. (S. die ⇒ Beilage.)