[918] Verzinnen, Überziehen von Metallgegenständen mit Zinn, zum Schutz vor der Zerstörung durch Rost und der Einwirkung auflösender Mittel (Säuren etc.), geschieht durch Eintauchen der sauber gereinigten Gegenstände in geschmolzenes Zinn oder durch das sog. Weißsieden, wobei die Gegenstände mit einer Lösung von Weißstein in einem verzinnten Kessel mit Zinnkörnern gekocht werden. – Vgl. Hartmann (5. Aufl. 1906).