Volksbureaus

[932] Volksbureaus, Rechtsauskunststellen, Einrichtungen, welche bezwecken, dem Laien auf dem Gebiete des Rechts und der sozialen Gesetzgebung Auskünfte zu erteilen und erforderlichenfalls Schriftstücke für ihn anzufertigen. Ähnliche Zwecke verfolgen die Arbeitersekretariate (s.d.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 932.
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