[932] Volksbureaus, Rechtsauskunststellen, Einrichtungen, welche bezwecken, dem Laien auf dem Gebiete des Rechts und der sozialen Gesetzgebung Auskünfte zu erteilen und erforderlichenfalls Schriftstücke für ihn anzufertigen. Ähnliche Zwecke verfolgen die Arbeitersekretariate (s.d.).