Volksbureaus

[231] Volksbureaus, von katholischer Seite 1889 angeregte, von einem Ausschuß beaufsichtigte und einem Rechtskundigen geleitete Einrichtungen, mittels deren Auskünfte auf dem Gebiete des Rechtswesens und der sozialen Gesetzgebung an Laien erteilt und Schriftstücke angefertigt werden sollen. Sie sind namentlich in den Rheinlanden verbreitet. Neuerdings sind auch von evangelischer Seite, insbes. von evangelischen Arbeitervereinen sowie von gemeinnützigen Verbänden und einzelnen Städten V. unter verschiedenen Namen eingerichtet worden. Einen ähnlichen Zweck verfolgen die von sozialdemokratischer Seite ins Leben gerufenen Arbeitersekretariate (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 231.
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