Vorausvermächtnis

[935] Vorausvermächtnis, Prälegat, das einem unter mehrern Miterben zugewendete Vermächtnis, mit welchem die Erbschaft belastet ist.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 935.
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