[935]Voraus, bei der Einkindschaft (s.d.) der Vermögensteil, welcher den in die Ehe gebrachten Kindern des reichern Ehegatten gesichert wird vor den im übrigen gleichgestellten Kindern des ärmern.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 935.