[935]Vorschuß, s.v.w. Darlehn; im engern Sinne eine im voraus geleistete Zahlung; Vorschußgeschäft, s.v.w. Lombardgeschäft oder Pfandleih- und Rückkaufsgeschäft.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 935.