Vorschuß

[935] Vorschuß, s.v.w. Darlehn; im engern Sinne eine im voraus geleistete Zahlung; Vorschußgeschäft, s.v.w. Lombardgeschäft oder Pfandleih- und Rückkaufsgeschäft.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 935.
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