[939] Waffenstillstand, die vertragsmäßige Einstellung der Feindseligkeiten zwischen kriegführenden Teilen auf[939] bestimmte Zeit, gewöhnlich als Einleitung zu Friedensverhandlungen; bei kürzerer Zeitdauer und für bestimmte Zwecke (Begraben der Toten, Auswechseln der Gefangenen etc.) Waffenruhe genannt.