Waffenstillstand

[939] Waffenstillstand, die vertragsmäßige Einstellung der Feindseligkeiten zwischen kriegführenden Teilen auf[939] bestimmte Zeit, gewöhnlich als Einleitung zu Friedensverhandlungen; bei kürzerer Zeitdauer und für bestimmte Zwecke (Begraben der Toten, Auswechseln der Gefangenen etc.) Waffenruhe genannt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 939-940.
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